Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgrundlagen
Für Serviceleistungen der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau gelten neben den vertraglichen Vereinbarungen die Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige diesen Vertragsgrundlagen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder diesen gleichstehende Vertragsgrundlagen des Auftraggebers gelten mit dem Vertragsabschluss als hinfällig.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Auftraggeber zustande.
Ein Anspruch auf eine Auftragsbestätigung besteht nicht. Von der Ablehnung eines Auftrags wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
3. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber kann bis zum 15. Tag vor dem angekündigten Leistungsbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Rücktritt fristgerecht bei der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau eingeht.
Geht der Rücktritt vom 15. bis zum 7. Tag vor dem angekündigten Leistungsbeginn bei der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau ein, sind 50% des vereinbarten Honorars als pauschalierter Schadenersatz zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Geht der Rücktritt innerhalb der letzten 7 Tage vor dem angekündigten Leistungsbeginn bei der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau ein, ist das gesamte vereinbarte Honorar als pauschalierter Schadenersatz zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Ab dem Tag des angekündigten Leistungsbeginns ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht vorhersehbare Leistungshindernisse, die die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung, so wie in der Auftragsbestätigung festgelegt, vereiteln und eine Überwindung des Leistungshindernisses der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn auch die Möglichkeiten der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau zur Änderung der angebotenen Leistung (Ziffer 6) das Leistungshindernis nicht zu beseitigen vermögen oder wenn die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau von den zweckentsprechenden Möglichkeiten einmal Gebrauch gemacht hat, ohne das Leistungshindernis beseitigen zu können
Jeder Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die Übermittlung per Telefax reicht zur Wahrung der Schriftform und der Frist aus, soweit die Übersendung der Rücktrittserklärung im Original alsbald erfolgt.
Die weiteren gesetzlichen Rücktrittsrechte beider Parteien bleiben im Übrigen unberührt.
4. Kündigung des Vertrages
In Vollzug gesetzte Verträge können mit einer Frist von einer Woche von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden, wenn die Vergütung nach Tagen oder Wochen bemessen ist. Ist die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen, ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen zur Kündigung von Dienstverhältnissen (§ 621 BGB).
Die Kündigung vor dem angekündigten Tag des Leistungsbeginns ist ausgeschlossen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Leistung der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau führt die Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung durch dafür ausreichend qualifiziertes Personal und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung aus.
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritter zu bedienen.
6. Änderungen der angebotenen Leistung
Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsbestätigung sind unter Beibehaltung des Auftragsziels durch die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau uneingeschränkt zulässig.
Die Veränderung des angegebenen Termins zur Leistungserbringung durch die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau ist nach billigem Ermessen zulässig, wenn die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zur vereinbarten Zeit nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere, wenn
- die Leistungserbringung am vereinbarten Ort kurzfristig unmöglich wird.
Besteht die Leistung in der Dateneingabe (IMDS-System) sind Veränderungen des Leistungszeitraums durch IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau uneingeschränkt zulässig, wenn die Verzögerung nicht durch IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau zu vertreten ist.
7. Leistungszeit
Die Leistung der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau endet mit Ablauf des Tages, an dem die letzte nach der Auftragsbestätigung erforderliche Teilleistung erbracht worden ist.
Ist Leistungsgegenstand die Dateneingabe (IMDS-System), beginnt die Leistung mit Beginn der Eingabe und endet mit Abschluss der Eingabe der letzten vereinbarten Daten.
8. Mitwirkung des Auftraggebers
Unbeschadet etwaiger vertraglicher Vereinbarungen im Einzelfall wird der Auftraggeber die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau unentgeltlich bei der Leistungserbringung unterstützen. Dabei wird er innerhalb seiner Betriebssphäre insbesondere alle notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau die geschuldete Leistung ohne weitere Vorleistungen erbringen kann. Des Weiteren wird der Auftraggeber einen Ansprechpartner benennen, der zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigt ist, soweit die Willenserklärung zur Durchführung oder Fortführung der Leistungserbringung notwendig ist.
Werden zur Leistungserbringung Nutzungs-, Verwertungs- oder ähnliche Rechte Dritter benötigt, so wird der Auftraggeber diese rechtzeitig einholen und der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau das Vorliegen der notwendigen Rechte bestätigen.
9. Eigentums- und Urheberrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben von der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau überlassene Unterlagen oder andere von der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau gelieferte, eigentumsrechtsfähige materielle oder immaterielle Gegenstände Eigentum der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau.
Werden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung urheberrechtsfähige Werke (§§ 2 ff. Urheberrechtsgesetz) der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau überlassen, so sind diese auch regelmäßig durch Urheberrechte geschützt.
10. Gebühren
Der Anspruch der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau auf die vereinbarte Vergütung entsteht mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber.
Die Vergütung wird regelmäßig mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber fällig und ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem in der Rechnung angegebenen Datum ohne jeden Abzug zahlbar.
Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig nach Abschluss der Leistung durch die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau . Dauert die Leistungserbringung länger als einen Monat, so erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
Die angegebene Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11. Zahlungsverzug/Verzugszinsen
Leistet der Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfrist nicht, so kommt er in Verzug. Einer Mahnung durch die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau bedarf es nicht, da der Zahlung der Zugang der Rechnung vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung bestimmt ist, die vom Rechnungsdatum an nach dem Kalender zu berechnen ist.
Während des Zahlungsverzuges hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Jahr über dem Basiszinssatz zu leisten.
Die weitergehende Geltendmachung gesetzlicher Rechte bei Schuldnerverzug bleibt davon unberührt.
12. Haftungsbegrenzung der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ein etwaiger Schadenersatzanspruch ist der Höhe nach auf das Vertragsvolumen beschränkt, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
Soweit sich der Schaden auf Leben, Körper oder Gesundheit einer Person erstreckt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau haftet insbesondere nicht für den Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen, -leitungen und -netzen, oder für unmittelbare oder mittelbare Folgen eines solchen Ausfalls, soweit die Einrichtungen, Leitungen oder Netze von Dritten unterhalten werden.
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau haftet nicht für das Bestehen von Prüfungen oder die Erteilung von Zertifikaten als Folge der Leistungserbringung.
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau haftet nicht für einen erteilten Rat, eine Auskunft oder die Verwertung bzw. Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse.
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau haftet nicht für Schäden, die durch Viren beim Auftraggeber oder Dritten entstehen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau, deren gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfe hervorgerufen wurde.
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau haftet nicht für Schäden, die als unmittelbare oder mittelbare Folge eines unberechtigten Zugriffs Dritter auf Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsanlagen des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau haftet nicht für Preisauskünfte über Leistungen Dritter.
Besteht die geschuldete Leistung in der Dateneingabe (IMDS-System) haftet IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau nur für Verzögerungen, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau, ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und dessen Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Für sämtliche Rechtsstreite aus diesem Vertrag ist das sachlich und örtlich für den Sitz der IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau zuständige Gericht zuständig.
14. Datenschutz
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau weist im Hinblick auf § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung erhoben, genutzt, gespeichert und verarbeitet werden.
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden und Teilnehmer/innen zu verarbeiten und zu Werbezwecken, zur Beratung, zur Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote zu nutzen.
Die IMDS-Dienstleistungen und Qualitätsmanagement Thomas Imlau wird nach Maßgabe des § 34 BDSG dem dazu gesetzlich Berechtigten auf Verlangen jederzeit über den jeweils gespeicherten Datenbestand, soweit er den Berechtigten betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
